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Wonach wird im Speziellen geprüft?
Auf welche Details achten wir?
Kurz umrissen kann man sagen, dass die Prüfung Ihrer Seiten nach der
derzeit gültigen DIN 5008, neuer Rechtschreibung (auf Wunsch alte Rechtschreibung), Grammatik und Zeichensetzung erfolgt.
Stilistische Änderungsvorschläge haben jedoch nur
Empfehlungscharakter und werden nicht als Fehler im eigentlichen Sinn betrachtet. Sie sind immer als Vorschlag zu betrachten und müssen vom Auftraggeber nicht übernommen werden.
Was können Sie von uns erwarten?
Sie erhalten von uns eine E-Mail mit den durchzuführenden
Änderungen. Begleitend dazu erhalten Sie genaue Ausführungen darüber, was in welcher Form von Ihnen zu ändern ist. Alle vorgenommenen Änderungen erfordern eine nochmalige Prüfung, um eine höchstmögliche Fehlervermeidung bei der Übertragung
zu gewährleisten.
Worauf sollten Sie achten?
Erteilen Sie uns den verbindlichen Auftrag zum Korrekturlesen, dann
sollten Sie uns die genaue Seitenzahl der zu prüfenden Seiten angeben, damit kein Link übersehen wird.
Unser Büro arbeitet nach neuer Rechtschreibung, das heißt, viele
Schreibformen sind parallel zulässig. Sollten Sie eine veraltete (aber ebenfalls noch gültige) Schreibweise verwenden, so möchten wir Ihnen empfehlen, sich an neue Formen zu gewöhnen. Denn: Wer nicht mit der Zeit geht - geht mit der
Zeit.
Zahlungsmodalitäten
Vor Auftragserteilung erstellen wir Ihnen ein Angebot. An dieses
Angebot halten wir uns 14 Tage gebunden. Sie können dieses Angebot in Ruhe prüfen und
uns unterschrieben zur Auftragserteilung zurücksenden. Auf Basis dieses Angebots und evtl. mündlicher/schriftlicher Vereinbarungen erstellen wir Ihnen eine Rechnung. Erst nach Begleichung der Rechnung können wir für Sie tätig werden (gültig nur für Neukunden).
Gewährleistungsanspruch
Die Mitarbeiter des Schreibbüros sind fachspezifisch ausgebildet und
prüfen Ihre Seiten sorgfältig. Sollte es zu Mängeln in der Ausführung des Auftrages kommen, so sind Sie berechtigt, eine Nachbesserung zu fordern. Nachbesserungen haben unverzüglich zu erfolgen. Sollte auch diese Nachbesserung nicht zum
gewünschten Erfolg führen, haben Sie Anrecht auf Preisminderung (max. 10 % vom Nettowert). Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Korrekturen so sorgfältig
auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler im Text mehr finden. Unbesehen davon gilt
die Leistung auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) auf vier Seiten nachweisbar ist. Sollen vom Auftragnehmer oder von einem durch ihn beauftragten Korrektor auf Wunsch des Auftraggebers im Durchschnitt mehr als 40 Seiten pro Tag korrigiert werden oder liegt das Fehleraufkommen des Ausgangstextes schon bei durchschnittlich über zehn Fehlern pro zu korrigierender Seite, so gilt die Leistung auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen nicht mehr als durchschnittlich ein Fehler im beschriebenen Sinne pro drei Seiten nachweisbar ist.
Berechtigung zur Einbindung unseres Qualitätssiegels
Dieses Gütesiegel wurde von uns erstellt und unterliegt dem
Copyright. Sie dürfen dieses Siegel nur auf Ihrer Homepage einbinden, wenn Sie von uns die Freigabe erhalten haben. Sie verpflichten sich, Ihre Homepage stets mit dem Datum der letzten Aktualisierung zu versehen. Weiterhin verpflichten Sie
sich, das Qualitätssiegel mit der Urheberseite (www.schreibservice-dresden.de) zu verlinken und das Ausstellungsdatum des Qualitätssiegels anzugeben.
Gültigkeit des Qualitätssiegels
Werden nach dem Zertifizierungszeitpunkt Änderungen an der Homepage
vorgenommen, so verliert dieses Siegel bis zur nächsten Zertifizierung seine Gültigkeit. Geringfügige Änderungen prüfen wir gern gratis - bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Diesen Service möchten wir gern noch weiter in Form von
unkomplizierten Wartungsverträgen ausbauen. Bitte sprechen Sie uns direkt an, wenn Interesse besteht.
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